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Bauleitplanung

Laufende Bauleitplanverfahren im Markt Garmisch-Partenkirchen

Hier finden Sie alle Informationen zu aktuell laufenden Bauleitplanverfahren im Markt Garmisch-Partenkirchen

2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 (BP Nr. 27 Ä II); Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 i.V. m. § 13a Abs. 3 BauGB 

27ÄII Bekanntmachung 2026_05_21 BauGB 

27ÄII Datenschutzerklärung 

Nr. 27Ä II_Planzeichnung_26.05.2026 

Nr. 27Ä-2_Begründung_26.05.2026

 

Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 (BP Nr. 27 Ä II)

 hier:   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (gem. § 2 Abs. 1 BauGB); Bekanntmachung der Veröffentlichung (gem. § 3 Abs. 2, § 13 a Abs. 3 BauGB)

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 11.07.2024 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 Ä für das Gebiet Am Wehr, zwischen dem Mühlbach und der Loisach, beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgegeben.

Das Planungsgebiet dieses Änderungsverfahrens befindet sich im Ortsteil Garmisch und ist auf dem nachstehenden Lageplanausschnitt (Abb. 2 – nicht maßstäblich) gestrichelt umrandet dargestellt. Es wird umschlossen im Nordwesten von der Loisach mit ihren Uferauen, der Archstraße im Nordosten und der Straße „Am Wehr“ im Südosten.

Ziel und Zweck der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für reine Wohngebiete und ein allgemeines Wohngebiet zu schaffen. Angestrebt wird ein städtebauliches Gesamtbild und eine Aufwertung des gesamten Plangebiets. Außerdem soll die vorhandene Siedlungsstruktur geordnet und nachverdichtet werden.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen
(§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden in der Zeit

vom 27.05.2026 bis einschließlich 28.06.2026

 

im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.markt.gapa.de unter der Rubrik Aktuelles/Ortsentwicklung & Bauleitplanung bzw. der Adresse https://markt.gapa.de/ortsentwicklung-und-bauleitplanung/ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten:

Auslegung der Unterlagen im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen (2. Stock, Flur des Gemeindebauamtes) während der allgemeinen Öffnungszeiten.

Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung@gapa.de, und bei Bedarf in Textform an Markt Garmisch-Partenkirchen, Abt. 60.1 Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 27 Ä II nicht von Bedeutung ist.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde www.markt.gapa.de unter der Rubrik Aktuelles/Bauleitplanung & Ortsentwicklung bzw. der Adresse https://markt.gapa.de/ortsentwicklung-und-bauleitplanung/ 

eingestellt.

Außerdem sind über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen zugänglich.

Die in den textlichen Festsetzungen genannten DIN-Vorschriften sind beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin erhältlich. Sie können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen, eingesehen werden.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Garmisch-Partenkirchen, 21.05.2026

gez.

Daniel Schimmer
Erster Bürgermeister

27ÄII Bekanntmachung 2026_05_21 BauGB

Nr. 27Ä II_Planzeichnung_26.05.2026

Nr. 27Ä-2_Begründung_26.05.2026

27ÄII Datenschutzerklärung

Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne auf einen Blick:

ISEK – Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept

Hier finden Sie Informationen zum sog. ISEK für Garmisch-Partenkirchen, welches der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 11.12.2019 mehrheitlich beschlossen und auf den Weg gebracht hat. Über den nachfolgenden Link (Hinweis: aufgrund der Datengröße kann ein Download in Abhängigkeit des Internetanschlusses längere Zeit benötigen) kann das Konzept eingesehen werden.

Der dazugehörige Anhang kann zudem im Rathaus, Bürgermeisterbüro (Zimmer 1.13) öffentlich eingesehen werden.
Das ISEK für Garmisch-Partenkirchen wurde erstellt von Koch+Partner, unter Projektleitung der Stadtplanerin Astrid Eggensberger gemeinsam mit einem interdisziplinären Team:

  • Koch+Partner, Architekten und Stadtplaner
  • Landschaftsarchitekt Alexander Over
  • PSLV Planungsgesellschaft Stadt Land Verkehr
  • isr Institut für Stadt- und Regionalmanagement
  • Kohl & Partner Hotel und Tourismus Consulting
  • GEM Gesellschaft für Energieberatung und -management mbH
  • Fladner Consulting

Der Marktgemeinderat von Garmisch-Partenkirchen hat am 21.09.2016 beschlossen, im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderprogramms (Militärkonversion) vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB durchzuführen. Im Mai 2017 hat der Markt Garmisch-Partenkirchen ein interdisziplinäres Team unter Leitung der Architekten und Stadtplaner Koch+Partner mit der Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, dem sogenannten ISEK, beauftragt. Die Beauftragung basiert auf dem Beschluss des Marktgemeinderats vom 03.05.2017. Die Ergebnisse des Gemeindeentwicklungs-programms aus dem Jahr 1998 mit seinen Leitvorstellungen sollten auf die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und fortgeschrieben werden.

Das ISEK ist eine fachübergreifende Planung für den gesamten Ortsbereich von Garmisch-Partenkirchen.

Es ist ein fundierter langfristiger Orientierungsrahmen für eine zielführende Entwicklung des Marktes
und damit eine wichtige Grundlage für die Zukunft von GarmischPartenkirchen.

Es ist ein informelles, ziel- und umsetzungsorientiertes strategisches Steuerungsinstrument.

Das ISEK verfolgt einen ganzheitlichen, integrierten Planungsansatz unter Beachtung sozialer, städtebaulicher, kultureller, ökonomischer und ökologischer Handlungsfelder und entwickelt
konkrete gebietsbezogene lösungsorientierte Maßnahmenempfehlungen einschließlich Priorisierung sowie Kosten- und Finanzierungsübersicht. So soll das ISEK künftig allen Beteiligten als Entscheidungshilfe
bei der Durchführung der Maßnahmen dienen und ein gemeinsames und vernetztes Handeln aller Akteure bewirken.

Voraussetzung für ein erfolgreiches ISEK ist die Unterstützung durch alle wesentlichen Akteure. Das Entwicklungskonzept für Garmisch-Partenkirchen ist das Ergebnis eines kooperativen Planungsprozesses.
Es entstand sowohl unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern bzw. von Vertretern aus verschiedenen Fachbereichen und Vereinen, als auch unter Beteiligung der Mitglieder des Marktgemeinderates.

Die Erstellung des ISEKs wird durch Zuwendungen aus dem Bayerischen Städtebauförderprogramm
(Militärkonversion) unterstützt. Der Fördersatz beträgt 80 %.

Die Erstellung des ISEKs ist wichtige Grundvoraussetzung für die Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West, d. h. für die Förderung der Umsetzung der vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen. Aufhänger und Hintergrund der Einordnung in das Bayerische Städtebauförderprogramm (Militärkonversion) ist das General-Abrams-Gelände, ein Schwerpunkthema
im ISEK. Das Gelände der ehemaligen US-Liegenschaft befindet sich derzeit noch im Besitz des Bundes.

Garmisch-Partenkirchen, 18.02.2020

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