Beispielnachricht 1 Beispielnachricht 2
Beispielnachricht 1 Beispielnachricht 2

Wahlen & Abstimmungen

Allgemeine Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026

Alle sechs Jahre finden in Bayern die allg. Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Im Markt Garmisch-Partenkirchen werden die Erste Bürgermeisterin oder der Erste Bürgermeister und 30 Marktgemeinderatsmitglieder gewählt. Zusätzlich werden die Landrätin oder der Landrat sowie der Kreistag gewählt.

Wahlberechtigt bei Gemeinde- und Landkreiswahlen sind alle Personen, die am Wahltag

1.Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger sind,
2.das 18. Lebensjahr vollendet haben,
3.sich seit mindestens zwei Monaten im Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhalten,
4.nicht nach Art. 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlvorschlagsträger, Wahlorganisation

  • Fragen zur Einreichung von Wahlvorschlägen und zur Wahlorganisation richten Sie bitte an den Gemeindewahlleiter, Martin Millian, unter Rufnr. 08821/9103364, martin.millian@gapa.de

 

Briefwahlunterlagen, Wählerverzeichnis
  • Briefwahlunterlagen können Sie mit dem der Wahlbenachrichtigung beigefügten Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines anfordern. Zusätzlich können Sie diesen online beantragen. Nähere Informationen finden Sie zu gegebener Zeit hier. Mit dem Wahlamt können Sie unter wahlamt@gapa.de oder unter der RufNr. 08821/910-3150 Kontakt aufnehmen.

 

Wahlbekanntmachungen
  • Alle Bekanntmachungen rund um die Gemeinde- und Landkreiswahl 2026 finden Sie, neben der amtlichen Veröffentlichung im Digitalen Amtsblatt.

Wahl zum Deutschen Bundestag 2025

Alle Ergebnisse der Wahl am 23. Februar 2025 (ab ca. 18:00 Uhr)

Die Ergebnisse im Wahlkreis werden zeitnah auf der Internetseite des Landratsamtes Weilheim-Schongau unter folgendem Link veröffentlicht:

Die Teilergebnisse im Landkreis Garmisch-Partenkirchen werden zusätzlich auf der Internetseite des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen unter folgendem Link veröffentlicht:

Über die Ortsauswahl können die einzelnen Gemeindeergebnisse eingesehen werden. 

Wahlhilfe in Leichter Sprache

Die Wahlhilfe in Leichter Sprache . Ein Angebot der Bayerischen Staatsregierung für die Bundestagswahl 2025.

ANSPRECHPARTNER IM WAHLAMT:

Öffnungszeiten des Wahllokals im Rathaus Zi. E.03 ab Montag, 20.01.2025:

Montag – Mittwoch: 08.00 – 13.00 und von 14.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 – 13.00 und von 14.00 – 17.00 Uhr

Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: