Trauungen im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen sind nach Vereinbarung von Montag bis Donnerstag zwischen 08:30 und 12:30 Uhr und zusätzlich am Donnerstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr möglich.
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erkundigen Sie sich beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen, welche Urkunden und Dokumente für die Anmeldung der Eheschließung notwendig sind. In diesem Zuge kann ggf. auch bereits ein Eheschließungstermin vereinbart werden. Auch bei Fragen bezüglich der Namensführung in der Ehe sind wir Ihnen gerne behilflich. Nachdem alle Unterlagen vollständig sind, vereinbaren Sie bitte mit dem Standesamt (Tel. 08821/910-3137) einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung.
dann vereinbaren Sie zunächst telefonisch mit dem Standesamt Garmisch-Partenkirchen (Tel. 08821/910-3137) einen Termin für die Eheschließung. Vorgemerkt wird dieser Terminwunsch sobald Sie uns diesen per E-Mail (standesamt@gapa.de) oder postalisch (Standesamt Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen) unter folgenden Angaben mitgeteilt haben:
Für die Terminvergabe kann der zeitliche Eingang Ihres Schreibens maßgeblich sein. Ggf. kann eine Uhrzeit dadurch bereits vergeben sein und eine neue Vereinbarung muss getroffen werden. Ansonsten erhalten Sie eine Terminbestätigung und ggf. weitere Informationen von uns auf dem Postweg.
Im Anschluss erkundigen Sie sich bei Ihrem Wohnsitzstandesamt welche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung notwendig sind und vereinbaren einen Termin für die Anmeldung.
Ihr Wohnsitzstandesamt leitet nach erfolgter Anmeldung die Unterlagen an das Standesamt Garmisch-Partenkirchen weiter.
ist für die Anmeldung der Eheschließung (ggf. mit Vollmacht) das Standesamt Garmisch-Partenkirchen zuständig!
Grundsätzlich gilt:
Trauungen im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen sind nach Vereinbarung von Montag bis Donnerstag zwischen 08:30 und 12:30 Uhr und zusätzlich am Donnerstag zwischen 14:00 und 16:00 Uhr möglich.
Kontaktadresse:
Standesamt Garmisch-Partenkirchen
Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: +49 (0) 8821 / 910 -3112
Fax: +49 (0) 8821 / 910 -3002
E-Mail: standesamt@gapa.de


Der Kammermusiksaal des Richard-Strauss-Instituts (RSI) im Ortsteil Partenkirchen ist nicht nur ein Geheimtipp unter Musikern, Konzertbesuchern und Strauss-Liebhabern: Die geschichtsträchtige Atmosphäre in der vom Mannheimer Zigarrenfabrikanten Georg Ludwig Mayer-Doss (1847–1919) errichteten „Villa Christina“ bietet auch eine wunderschöne Kulisse für standesamtliche Trauungen. Der Kammermusiksaal mit historischen Kachelöfen und einem Konzertflügel gewährt auch einen Blick in den Kurpark Partenkirchen. Dieser wird mit seinen alten Baumbeständen und den schön angelegten Blumenbeeten auch gerne für Empfänge im Grünen nach der Trauungszeremonie genutzt.
Das seit 1999 in der Villa Christina beheimatete Richard-Strauss-Institut beherbergt als international renommiertes Kompetenzzentrum der Strauss-Pflege neben der reich ausgestatten Forschungsbibliothek und dem Archiv mit wertvollen Originalen auch eine Dauerausstellung zum Leben und Werk des Wahl-Garmischers Richard Strauss.
Die GaPa Kultur gGmbH bildet in Garmisch-Partenkirchen das Dach für die wissenschaftliche und künstlerische Richard-Strauss-Pflege sowie für Konzertangebote im Bereich der Klassischen Musik. Indem sich unter ihr das Richard-Strauss-Institut, die Saisonkonzerte (GAPA Klassik), die populären Richard-Strauss-Tage und viele weitere kulturelle Formate des Ortes vereinen, ist die GaPa Kultur gGmbH ein zentraler Kulturträger des Ortes und der Region.
GaPa Kultur gGmbH
Richard-Strauss-Institut
Schnitzschulstraße 19
82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: +49 (0) 8821/ 180-7900
E-Mail: info@gapa-kultur.de
www.richard-strauss-institut.de
Öffnungszeiten: MO‒FR, 10‒16 Uhr
Wissenswertes:
Nahezu jeden Freitag finden die Eheschließungen im beliebten Richard-Strauss-Institut statt.
Das besondere Ambiente des Musiksaals dieses Instituts hat allerdings seinen Preis: ein Aufschlag in Höhe von 100,00 Euro wird verlangt.

Seit 01.01.2016 übernimmt das Standesamt Garmisch-Partenkirchen auch alle Amtsgeschäfte des Standesamts Grainau.
Somit werden nach Rücksprache auch Trauungen von Montag bis Freitag im Rathaus der Gemeinde Grainau vorgenommen.
Wissenswertes
Bei Trauungen über 25/30 Personen bitten wir Sie, mit der Gemeinde Grainau unter der Tel.-Nr. +49 (0) 8821 / 9818 -14 Rücksprache zu halten.
Sollten Sie einen Sektempfang vor dem Rathaus planen, so setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der Gemeinde Grainau in Verbindung.

Heiraten auf Deutschlands höchstem Berg
Möglich ist dies seit dem 10. Dezember 1998. Erleben Sie einen Traum(hochzeits)tag auf der Zugspitze. Mit der Zahnradbahn fahren Sie zum Schneeferner-Gletscher auf dem Zugspitzplatt oder mit der Eibsee-Seilbahn hinauf zum höchsten Gipfel Deutschlands (2.962 m) und von dort mit der Gletscherbahn auf das Zugspitzplatt. Wem das zu schnell geht: Mit guter Bergausrüstung kann der „Gipfel des Glücks“ auch zu Fuß erreicht werden.
Auf dem Zugspitzplatt können Sie sich im SONN ALPIN bewirten lassen. Ebenfalls in diesem Haus befindet sich ein Trauraum des Standesamtes Garmisch-Partenkirchen. Dort können Sie sich – wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt und ein Termin mit dem Standesamt abgesprochen wurde – trauen lassen.
Nach der Trauung besteht die Möglichkeit, dass Sie sich im Restaurant SONN ALPIN verwöhnen lassen oder die Zugspitzrundfahrt fortsetzen. Während der Wintersaison sind bei besten Schneeverhältnissen auch die Skilifte geöffnet, so dass dem glücklichen Paar alle Möglichkeiten offenstehen.
Bis es allerdings zu einer standesamtlichen Trauung auf der Zugspitze kommen kann, ist einiges vorher zuveranlassen. Außer der „Anmeldung zur Eheschließung“ (das frühere Aufgebot) ist unbedingt eine schriftliche Terminvereinbarung mit dem Standesamt Garmisch-Partenkirchen erforderlich.
Wichtiger Hinweis zur Terminvergabe
Termine zur Eheschließung auf der Zugspitze können nur begrenzt vergeben werden und sind erfahrungsgemäß immer sehr schnell vergriffen.
Sollten Sie einen Versuch unternehmen wollen, einen Termin zur Eheschließung dort zu erhalten, so müssen Sie folgendes beachten: Das Prozedere der Vergabe von Terminen läuft nach den Grundzügen der Chancengleichheit monatlich aufs Neue immer gleich ab. Exakt sechs Monate vor dem Trautermin können eine begrenzte Anzahl von Terminen für den betreffenden Tag auf der Zugspitze angenommen werden. Um gleiche Voraussetzungen für alle Anfragenden zu schaffen, gehen wir hier so vor, dass diejenigen Antragsteller, die ab. 0:00 Uhr des betreffenden Tages sich zuerst schriftlich (gefordert wird ein Anschreiben mit persönlicher Unterschrift d. Verlobten per Fax 08821/910-3002 bzw. eingescannt per Mail an standesamt@gapa.de) im Standesamt melden, solange einen Termin zugesprochen bekommen, bis alle verfügbaren Termine vergeben sind.
Terminvormerkungen im Vorfeld oder einfache E-Mails (ohne Unterschrift) werden grundsätzlich nicht anerkannt.
Anmeldung zur Eheschließung
Die Anmeldung zur Eheschließung wird bei dem Standesamt vorgenommen, in dessen Bezirk einer der beiden Verlobten seinen Wohnsitz hat. Dieses Standesamt gibt auch Auskunft darüber, welche Unterlagen von Ihnen hierfür beschafft werden müssen. Die gesamten Unterlagen der Ehewilligen werden dann dem Standesamt Garmisch–Partenkirchen zugesandt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass beide Verlobten die Anmeldung zur Eheschließung vor dem Versand unterschreiben müssen, da eine sogenannte „Vollmacht“ aus organisatorischen Gründen für die Zugspitztrauungen nicht akzeptiert werden kann.
Wissenswertes
Die Trauungen auf der Zugspitze finden einmal monatlich statt. Die Termine sind unter folgendem Download veröffentlicht bzw. können beim Standesamt erfragt werden.
Neben den in Bayern üblichen Gebühren fallen für eine Trauung auf der Zugspitze 250,00 Euro an.
Auskünfte über Fahrpreise, Fahrzeiten und Reservierungen erteilt das
Verkaufsbüro der Bayerischen Zugspitzbahn
unter https://zugspitze.de
Tel. +49 (0) 8821 / 797 –0
E–Mail: zugspitzbahn@zugspitze.de

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