Sie sind hier: Startseite » Elektromobilität – Aktuelle Informationen zum Parken und Laden für Elektrofahrzeuge in Garmisch-Partenkirchen (Stand: April 2025)
Im Dezember 2024 hat der Ministerrat der Bayerischen Staatsregierung die Parkgebührenbefreiung bis zu 3 Stunden für Elektrofahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen ab dem 1. April 2025 beschlossen. Sie gilt für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne von § 2 Nr. 1 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) – dazu zählen rein batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge, Plug-in-Hybrid- sowie Brennstoffzellenfahrzeuge – die zudem nach § 4 EmoG gekennzeichnet sein müssen (E-Kennzeichen) und endet zunächst Ende 2026.
Diese Regelung, mit der der Freistaat Bayern die Elektromobilität fördern möchte, um klima- und umweltschädliche Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs zu verringern, ersetzt die bisher vom Markt Garmisch-Partenkirchen aus freien Stücken angebotene Privilegierung zum kostenlosen Parken von e-Fahrzeugen.
Die ab dem 1. April 2025 geltenden Vorgaben und deren konkrete Anwendung in Garmisch-Partenkirchen fassen wir hier für Sie zusammen:
Im Internetangebot des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) finden Sie zur bayernweiten Parkgebührenbefreiung auf öffentlichen Parkplätzen für berechtigte Elektrofahrzeuge ebenso
Bei Fragen zum Parken von Elektrofahrzeugen im Ortsgebiet Garmisch-Partenkirchen wenden Sie sich bitte an den Zweckverband Kommunale Dienste Oberland (https://www.zv-oberland.de/), der unsere öffentlichen Parkflächen überwacht, oder per Email (ordnungsamt@gapa.de) an unser Ordnungsamt.
In Garmisch-Partenkirchen stehen verschiedene öffentliche sowie halb-öffentliche Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Neben den AC-Ladesäulen der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen (Typ 2 – 22 kW), die an mehreren Standorten im Ortsgebiet zu finden sind, stehen z. B. auch Low-DC-Ladesäulen (CCS – 50 kW) des Betreibers Wirelane zur Verfügung. Weitere DC-Ladestandorte finden Sie z. B. bei Mc Donalds (Hauptstraße) oder bei der Shell Tankstelle (Hauptstraße). Da sich Anzahl und Standorte der Lademöglichkeiten recht dynamisch entwickeln, sehen wir an dieser Stelle von einer abschließenden Auflistung ab und verweisen für aktuelle Informationen zu den Ladestandorten, deren Verfügbarkeit und Preisen auf den Internetauftritt
Bei allgemeinen Fragen zum Laden von e-Fahrzeugen wenden Sie sich gerne per E-mail an: klimaschutz@gapa.de
Die zu den Ladesäulen gehörenden Parkplätze sind durch entsprechende Beschilderung ausgewiesen und dürfen ausschließlich durch Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge während des Ladevorgangs belegt werden. Widerrechtliches Parken kann durch unsere Verkehrsüberwachung geahndet werden.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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