Sie sind hier: Startseite » Bekanntmachung der Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Sonn- und Feiertage für das Jahr 2026 im Markt Garmisch-Partenkirchen
Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt aufgrund des Art. 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss vom 25.07.2025 (Fundstelle GVBl. 2025 S. 246), sowie § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, des Chemikalien- und Medizinproduktrechts (ASiMPV) vom 02.12.1998 (GVBL .S. 956), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 27. April 2010 (GVBl S. 211) folgende Verordnung:
§1
Verkaufsoffene Tage
Im Markt Garmisch-Partenkirchen werden folgende Sonn- bzw. Feiertage als verkaufsoffene Tage für das Kalenderjahr 2026 freigegeben:
- Georgimarkt-Sonntag 26.04.2026
Der Geltungsbereich wird an diesem Tag auf das im Plan – Anlage –A 1 - blau markierte Gebiet
beschränkt (Straßenzüge jeweils beidseitig).
- Sonntag (Straßen.Kunst.Festival) 20.09.2026
Der Geltungsbereich wird an diesem Tag auf das im Plan – Anlage –A 1 - blau markierte Gebiet
beschränkt (Straßenzüge jeweils beidseitig).
- Martinimarkt-Sonntag 08.11.2026
Der Geltungsbereich wird an diesem Tag auf das im Plan 2 – Anlage A 2 - blau markierte Gebiet
beschränkt (Straßenzüge jeweils beidseitig).
§2
Öffnungszeiten
Die Ladenöffnungszeit am 26.04.2026, am 20.09.2026 und am 08.11.2026 wird auf fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgesetzt.
§3
Arbeitnehmerschutz
§17 Ladenschlussgesetz (besonderer Schutz der Arbeitnehmer), die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.
§4
Ordnungswidrigkeiten
Bei einer Offenhaltung einer Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen außerhalb der in § 1 freigegebenen Tage oder außerhalb der in § 2 freigegebenen Öffnungszeiten kann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 Ladenschlussgesetz vorliegen.
§5
In-Kraft-Treten
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 31.12.2026.
Garmisch-Partenkirchen, den 23.03.2026
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin
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