Vorhersage
Sie sind hier: Startseite » Vollzug des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) Erlass eines Betretungs-, Befahrungs- und Aufenthaltverbotes nach Art 26 Abs. 2 LStVG
Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt folgende Allgemeinverfügung:
In einem Teilbereich der Flur Vordergraseck/Mittergraseck wird eine Hängebrücke über den sog. zweiten Murengraben hinter der Partnachklamm neu gebaut. Die dort bestehende Brücke ist baufällig und muss ersetzt werden. Zu den erforderlichen Arbeiten und Materialtransporten wird auch der vielfache Einsatz eines Helikopters erforderlich sein. Um diese Arbeiten und die nötigen Helikopterflüge gefahrlos zu ermöglichen, wird folgendes angeordnet:
ist ab Montag den 21.09.2026 bis einschließlich 20.11.2026 verboten. Die beiliegende Übersichtskarte ist Teil dieser Allgemeinverfügung.
Die Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden.
Garmisch-Partenkirchen, 21.08.2026
gez.
Daniel Schimmer
Erster Bürgermeister
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