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Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung

3. Juni 2026
| 2026_074

Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung

Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung

 

Eine Zustellung an:            Frau Julia Anita Sandner

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wohnhaft in:                     Eislebener Straße 12 Etg. 2 Re

10789 Berlin

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ist nicht möglich.

 

Die Zustellung der Mahnung vom 10.03.2026 ist nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 4 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) i. V. m. Art. 14 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) nicht möglich.  Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die Mahnung beim Markt Garmisch-Partenkirchen, Gemeindekasse, Zimmer Nr. 1.03 zur Einsichtnahme aufliegt und vom Steuerpflichtigen bzw. einem Beauftragten dort abgeholt werden kann.

Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne von § 122 Abs. 5 Abgabenordung (AO) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw. Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung.

Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

Garmisch-Partenkirchen, den 02.06.2026

 

gez.

Karl Ortmeier

Kassenverwalter

 

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