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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 S.2 BauGB des Marktes Garmisch-Partenkirchen für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 für das Gebiet Königstandstraße, am Feldkreuz, Kleinfeldstraße und Grasbergstraße

6. März 2026
| 2026_042

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 S.2 BauGB des Marktes Garmisch-Partenkirchen für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 für das Gebiet Königstandstraße, am Feldkreuz, Kleinfeldstraße und Grasbergstraße

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs.1 S.2 BauGB

des Marktes Garmisch-Partenkirchen für die Änderung des Bebauungs-plans  Nr. 20 für das Gebiet Königstandstraße, Am Feldkreuz, Kleinfeldstraße und Grasbergstraße

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 26.02.2026 gemäß § 2 Abs.1 BauGB die Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 für das Gebiet Königstandstraße, Am Feldkreuz, Kleinfeldstraße und Grasbergstraße beschlossen.

Der Bebauungsplan Nr. 20 wurde am 18.08.1968 rechtskräftig und im März 1979 in einem Teilbereich geändert. Die aktuelle Änderung umfasst das im beigefügten Lageplan (nicht maßstäblich) umrandete Teilgebiet, bestehend aus den Fl. Nrn. 1160/1, 1160/2, 1160/3, 1160/4 Gem. Garmisch sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 1160/19, 1160/20, 1153/6 und 1151/4 Gem. Garmisch. Dieser Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Änderung des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses und kann im Gemeinde¬bauamt im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen (Anschrift: Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen, 2. Stockwerk) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag-Freitag: 8 – 13 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14 – 17 Uhr) eingesehen werden.

 

Mit der Änderung verbundene Planungsziele sind:

- Erhaltung und Sicherung des bestehenden Schlittenhangs,

- Reduzierung der öffentlichen Verkehrsflächen auf eine angemessene Größe,

- Neuordnung des Baurechts, die eine möglichst geringe Beeinträchtigung zur Folge hat.

 

Hinweis:

Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB als Satzung beschlossen.

 

 

Garmisch-Partenkirchen, 06.03.2026

gez.

Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin

 

Umgriff_ BP 20-Fortschreibung

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