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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (gem. §2 Abs. 1 BauGB) sowie Bekanntmachung der Veröffentlichung (gem.§3 Abs.2, §13a Abs.3 BauGB)

26. Mai 2026
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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (gem. §2 Abs. 1 BauGB) sowie Bekanntmachung der Veröffentlichung (gem.§3 Abs.2, §13a Abs.3 BauGB)

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

2.Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 (BP Nr. 27 Ä II)

 

hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses (gem. § 2 Abs. 1 BauGB);
         Bekanntmachung der Veröffentlichung (gem. § 3 Abs. 2, § 13 a Abs. 3 BauGB)

Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 11.07.2024 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 27 Ä für das Gebiet Am Wehr, zwischen dem Mühlbach und der Loisach, beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgegeben.

Das Planungsgebiet dieses Änderungsverfahrens befindet sich im Ortsteil Garmisch und ist auf dem nachstehenden Lageplanausschnitt (Abb. 2 – nicht maßstäblich) gestrichelt umrandet dargestellt. Es wird umschlossen im Nordwesten von der Loisach mit ihren Uferauen, der Archstraße im Nordosten und der Straße „Am Wehr“ im Südosten.

Ziel und Zweck der Planung ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für reine Wohngebiete und ein allgemeines Wohngebiet zu schaffen. Angestrebt wird ein städtebauliches Gesamtbild und eine Aufwertung des gesamten Plangebiets. Außerdem soll die vorhandene Siedlungsstruktur geordnet und nachverdichtet werden.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen
(§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

 

Der Änderungsentwurf des Bebauungsplans und die Begründung werden in der Zeit

vom 27.05.2026 bis einschließlich 28.06.2026

 

im Internet auf der Homepage der Gemeinde www.markt.gapa.de unter der Rubrik Aktuelles/Ortsentwicklung & Bauleitplanung bzw. der Adresse https://markt.gapa.de/ortsentwicklung-und-bauleitplanung/ veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten vorgehalten:

  • Auslegung der Unterlagen im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen (2. Stock, Flur des Gemeindebauamtes) während der allgemeinen Öffnungszeiten.

 

  • Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an bauleitplanung@gapa.de, und bei Bedarf in Textform an Markt Garmisch-Partenkirchen, Abt. 60.1 Bauverwaltung, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans Nr. 27 Ä II nicht von Bedeutung ist.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde www.markt.gapa.de unter der Rubrik Aktuelles/Bauleitplanung & Ortsentwicklung bzw. der Adresse https://markt.gapa.de/ortsentwicklung-und-bauleitplanung/  eingestellt.

 

Außerdem sind über das zentrale Internetportal des Landes (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen zugänglich.

 

Die in den textlichen Festsetzungen genannten DIN-Vorschriften sind beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin erhältlich. Sie können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen, eingesehen werden.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Garmisch-Partenkirchen, 26.05.2026

 

gez.

Daniel Schimmer
Erster Bürgermeister

 

Nr. 27Ä II_Planzeichnung_26.05.2026

Nr. 27Ä-2_Begründung_26.05.2026

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