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Bekanntmachung der Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Nächte (VvN) für das Jahr 2026 im Markt Garmisch-Partenkirchen

29. Apr. 2026
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Bekanntmachung der Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Nächte (VvN) für das Jahr 2026 im Markt Garmisch-Partenkirchen

Bekanntmachung

der Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Nächte (VvN) für das Jahr 2026 im Markt Garmisch-Partenkirchen

vom 27.04.2026

 

Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) vom 25.07.2025 (Fundstelle GVBl. 2025 S. 246, BayRS 8050-20-A) folgende Verordnung:

 

 § 1

Anwendungsbereich

(1) Abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten (Art. 2 BayLadschlG) dürfen Verkaufsstellen im Gemeindegebiet von Garmisch-Partenkirchen an den in § 2 bestimmten Werktagen bis längstens 24.00 Uhr geöffnet sein.

(2) Die Regelung gilt für alle Verkaufsstellen im Sinne des BayLadschlG innerhalb des Gemeindegebietes.

 

§ 2

Verkaufsoffene Nächte an Werktagen

 

(1) Im Kalenderjahr 2026 werden folgende verkaufsoffene Nächte festgesetzt:

 

  1. 05.06.2026, Anlass Innenstadt Freitag
  2. 02.10.2026, Anlass Innenstadt Freitag

 

(2) Die Öffnungszeit wird auf den Zeitraum von 20.00 Uhr bis 24.00 Uhr festgesetzt.

 

§3

Arbeitnehmerschutz

 

Die geltenden arbeitszeitrechtlichen, jugendschutzrechtlichen sowie tariflichen Bestimmungen bleiben unberührt.

 

§4

Ordnungswidrigkeiten

 

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können nach den Vorschriften des BayLadSchlG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

 

§ 5

In-Kraft-Treten

 

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 31.12.2026.

 

 

Garmisch-Partenkirchen, den 27.04.2026

 

gez.

Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin

 

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