Vorhersage
Sie sind hier: Startseite » Bekanntmachung der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Parkgebühren im Markt Garmisch-Partenkirchen
Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt aufgrund des § 6 a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) i.V.m. § 10 Satz 1 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgende Verordnung:
vom 29.09.2026
§1
Änderung
In § 3 – Parkgebühren, Parkdauer, Parkzeit – wird in Absatz 4 die Parkfläche „2. Parkplatz am Kongresshaus mit einer Höchstparkdauer von 240 Minuten“ ersatzlos gestrichen.
Die fortlaufende Nummerierung der nachfolgend aufgeführten Parkplätze wird entsprechend angepasst.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt zum 01.11.2026 in Kraft.
Garmisch-Partenkirchen, den 29.09.2026
gez.
Daniel Schimmer
Erster Bürgermeister
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