Führerschein; Einreichung des Fahrerlaubnisantrages bei der Gemeinde

Sie können Ihren Führerscheinantrag auch bei Ihrer (Wohnsitz-)Gemeinde abgeben.
  • Führerscheinantrag
Stand: 08. August 2025

Beschreibung

Für fahrerlaubnisrechtliche Angelegenheiten ist grundsätzlich die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) Ihres Wohnortes zuständig. Sie können Ihren Führerscheinantrag jedoch nicht nur dort, sondern auch bei Ihrer Wohnsitzgemeinde abgeben. Dies kann zur Vermeidung von Verzögerungen sinnvoll sein, da die Kreisverwaltungsbehörde für die Antragsbearbeitung in der Regel Informationen der Wohnsitzgemeinde benötigt.

Weiterführende Informationen zur Beantragung einer Fahrerlaubnis finden Sie unter "Verwandte Themen". Hier finden Sie u.a. Informationen über die benötigten Unterlagen und die Kosten.

Ansprechpartner

Herr Daniel Schimmer

Funktion: Erster Bürgermeister

Datenschutzbeauftragter

Funktion: Datenschutzbeauftragter

dsb@gapa.de

+49 08821 910 3365

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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