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Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung

Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan beantragen.
  • Abgeschlossenheit
  • Aufteilung
  • Eintragungsbewilligung
  • Sondereigentum
  • Sondereigentumsrechte
  • Wohnungseigentumsgesetz
Stand: 18. Mai 2026

Beschreibung

Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.

Ansprechpartner

Herr Daniel Schimmer

Funktion: Erster Bürgermeister

Datenschutzbeauftragter

Funktion: Datenschutzbeauftragter

dsb@gapa.de

+49 08821 910 3365

Verfahrensablauf

Sie müssen die Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Baubehörde beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Bauzeichnung für Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung,
    die das Format DIN A3 nicht übersteigen darf und die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

Kosten

Aufteilungsplan einschließlich Abgeschlossenheitsbescheinigung: 25 bis 150 € je Sondereigentumseinheit (Tarif-Nr. 2.I.2/16 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

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