Sie sind hier: Startseite » Bekanntmachung über die Bodenrichtwerte 2026 für die Gemeinden des Landkreises Garmisch-Partenkirchen für baureifes Land und Flächen der Land- und Forstwirtschaft
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises hat in seiner Sitzung am 22. April 2026, unter Zugrundelegung der Kaufpreissammlung für die Gemeinden des Landkreises Garmisch-Partenkirchen, die Bodenrichtwerte für unbebaute Grundstücke (baureifes Land) -erschließungsbeitragsfrei- sowie für Flächen der Land- und Forstwirtschaft zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt.
Die Bodenrichtwertlisten mit Bodenrichtwertkarten werden gemäß § 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB und § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung –BayGaV- öffentlich bekannt gemacht.
Eine Ausfertigung wird im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen in der Zeit vom 22.06.2026 bis 23.07.2026, Zi.Nr. 2.16 ausgelegt und kann dort eingesehen werden.
2026_077_260617_Amtliche_elektronische AusgabeJeder Bürger kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Olympiastraße 10 in Garmisch-Partenkirchen, Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Alternativ können Bodenrichtwerte über das Internet (www.boris-bayern.de) abgefragt werden.
Garmisch-Partenkirchen, den 12.06.2026
gez.
Daniel Schimmer
Erster Bürgermeister
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