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Bekanntmachung über die Bodenrichtwerte 2026 für die Gemeinden des Landkreises Garmisch-Partenkirchen für baureifes Land und Flächen der Land- und Forstwirtschaft

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Bekanntmachung über die Bodenrichtwerte 2026 für die Gemeinden des Landkreises Garmisch-Partenkirchen für baureifes Land und Flächen der Land- und Forstwirtschaft

Bekanntmachung

über die Bodenrichtwerte 2026 für die Gemeinden des Landkreises Garmisch-Partenkirchen für baureifes Land und Flächen der Land- und Forstwirtschaft

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises hat in seiner Sitzung am 22. April 2026, unter Zugrundelegung der Kaufpreissammlung für die Gemeinden des Land­kreises Garmisch-Partenkirchen, die Bodenrichtwerte für unbebaute Grundstücke (bau­reifes Land) -erschließungsbeitragsfrei- sowie für Flächen der Land- und Forstwirtschaft zum Stichtag 01.01.2026 ermittelt.

Die Bodenrichtwertlisten mit Bodenrichtwertkarten werden gemäß § 196 Abs. 3 Satz 1 BauGB und § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung –BayGaV- öffentlich bekannt gemacht.

Eine Ausfertigung wird im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen in der Zeit vom 22.06.2026 bis 23.07.2026, Zi.Nr. 2.16 ausgelegt und kann dort eingesehen werden.

2026_077_260617_Amtliche_elektronische AusgabeJeder Bürger kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen, Olympiastraße 10 in Garmisch-Partenkirchen, Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.

Alternativ können Bodenrichtwerte über das Internet (www.boris-bayern.de) abgefragt werden.

 

Garmisch-Partenkirchen, den 12.06.2026

gez.

Daniel Schimmer

Erster Bürgermeister

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