Sie sind hier: Startseite » Bekanntmachung der Verordnung über die Bestimmung weiterer verkaufsoffener Nächte (VvN) für das Jahr 2026 im Markt Garmisch-Partenkirchen
Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt aufgrund des Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) vom 25.07.2025 (Fundstelle GVBl. 2025 S. 246, BayRS 8050-20-A) folgende Verordnung:
§ 1
Anwendungsbereich
(1) Abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten (Art. 2 BayLadschlG) dürfen Verkaufsstellen im Gemeindegebiet von Garmisch-Partenkirchen an den in § 2 bestimmten Werktagen bis längstens 24.00 Uhr geöffnet sein.
(2) Die Regelung gilt für alle Verkaufsstellen im Sinne des BayLadschlG innerhalb des Gemeindegebietes.
§ 2
Verkaufsoffene Nächte an Werktagen
(1) Im Kalenderjahr 2026 werden folgende verkaufsoffene Nächte festgesetzt:
(2) Die Öffnungszeit wird auf den Zeitraum von 20.00 Uhr bis 24.00 Uhr festgesetzt.
§3
Arbeitnehmerschutz
Die geltenden arbeitszeitrechtlichen, jugendschutzrechtlichen sowie tariflichen Bestimmungen bleiben unberührt.
§4
Ordnungswidrigkeiten
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können nach den Vorschriften des BayLadSchlG als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
§ 5
In-Kraft-Treten
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 31.12.2026.
Garmisch-Partenkirchen, den 27.04.2026
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Mapbox. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen