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Widerspruch bei Datenübermittlungen:
Von den Meldebehörden werden regelmäßig Daten an andere Behörden übermittelt.
Das Meldegesetz räumt dem Meldepflichtigen die Möglichkeit ein, folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen zu widersprechen:
Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, sollte dies schriftlich oder persönlich im Einwohnermeldeamt bekannt geben. Ein entsprechende Formular gibt es HIER.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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