Kultur- und Sportförderrichtlinien; Anträge auf Sonderförderung 2027 sind bis 01. Oktober zu stellen.
Fördergelder werden nur auf schriftlichen Antrag ausbezahlt.
Die örtlichen Kulturschaffenden, Institutionen und Kulturvereine als auch die Sportvereine des Ortes werden daher aufgerufen, entsprechende Förderanträge fristgerecht beim Markt Garmisch-Partenkirchen einzureichen.
rist für die Einreichung von Sonderförderanträgen für das Jahr 2027 – sowohl im Bereich Kultur als auch im Bereich Sport – ist der 1. Oktober 2026. Bis dahin müssen auch Anträge auf Grundförderung im Kulturbereich eingegangen sein.
Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Förderanträge zur Allgemeinen Vereinsförderung 2027 im Bereich des Sports (Jugendzuschuss, Übungsleiterzuschuss und allgemeiner Vereinszuschuss) müssen mit der Nennung der aktuellen Mitgliederzahlen (Stichtag 01.01.2027)
bis spätestens zum 1. März 2027 eingereicht werden.
Die hierzu notwendigen Formulare und nähere Informationen finden Sie auf der Website des Marktes (https://markt.gapa.de/kultur-und-sportfoerderung/ )unter der Rubrik Kultur & Sport.
Per E-Mail gerne auch unter hauptverwaltung@gapa.de bzw. kultur@gapa.de.