2025_001_250107_Amtliche-elektronische-Ausgabe.pdf
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personal-management der Bundeswehr
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 BMG in Verbindung mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-gesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs.1 i.V.m. § 42 Abs.3 BMG widersprechen.
C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.
D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.
E) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.3 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beim
Markt Garmisch-Partenkirchen – Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8.00 – 13.00 Uhr
Do. zusätzlich 14.00 – 17.00 Uhr
vornehmen.
Der Widerspruch kann auch formlos oder per Formular unter
Bürgeramt – Einwohneramt – Markt Garmisch-Partenkirchen eingereicht werden.
Es ist jedoch die Unterschrift von jedem Antragssteller nötig. Der Antrag kann eingescannt auch per Mail übermittelt werden (einwohneramt@gapa.de).
Garmisch-Partenkirchen, 03.01.2025
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin