2025_037_250414_Amtliche_elektronische-Ausgabe.pdf
Eine Zustellung an:
Herrn und Frau
Ebbe und Aino Rohmann
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wohnhaft in:
Eckragatan 24 Va Frolunda
42676 Göteborg
Schweden
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ist nicht möglich.
Der Bescheid vom 10.01.2025, mit AZ.: 1187-1, konnte daher nicht zugestellt werden.
Es wird hiermit bekanntgegeben, dass das o.g. Schriftstück beim Markt Garmisch-Partenkirchen, im Steueramt, Zimmer Nr. 1.39 aufliegt und vom Steuerpflichtigen bzw. einem Beauftragten dort abgeholt werden kann.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne von § 122 Abs. 5 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw. Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Garmisch-Partenkirchen, den 14.04.2025
gez.
Sebastian Sailer
Leiter Steueramt