2025_025_250319_Amtliche_elektronische-Ausgabe.pdf
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen für das Haushaltsjahr 2025
I.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Markt Garmisch-Partenkirchen folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 103.036.100 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 47.302.400 EUR
ab.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 5.247.000 EUR festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 7.500.000 EUR festgesetzt.
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
Mit der am 14.11.2024 beschlossenen und am 06.12.2024 bekanntgemachten Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze des Marktes Garmisch-Partenkirchen (Hebesatzsatzung) vom 15.11.2024 hat der Markt Garmisch-Partenkirchen die Hebesätze für die Grundsteuer wie folgt festgesetzt:
II.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat mit Bescheid vom 18.03.2025 (Az. 33-9410) die genehmigungspflichtigen Bestandteile der vom Marktgemeinderat am 20.02.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt.
III.
Die Haushaltssatzung 2025 liegt samt Haushaltsplan und Anlagen gemäß Art. 65 Abs. 3 GO ab dem Tage der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, Zimmer 1.05, innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Garmisch-Partenkirchen, 19.03.2025
Markt Garmisch-Partenkirchen
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin