Sie sind hier: Startseite » Öffentliche Bekanntmachung des Bußgeldkataloges zur Kurbeitragssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen vom 29. Juli 2026
Der Marktgemeinderat des Marktes Garmisch-Partenkirchen hat in seiner Sitzung am 23.07.2026 den „Bußgeldkatalog zur Kurbeitragssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen“ beschlossen.
Der Bußgeldkatalog wurde am 29.07.2026 ausgefertigt und dient der einheitlichen, transparenten und nachvollziehbaren Ausübung des Bußgeldermessens bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach den Bestimmungen der Kurbeitragssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bußgeldkatalog keine eigenständige Rechtsnorm darstellt und keine zusätzlichen Pflichten oder Ordnungswidrigkeitentatbestände begründet. Maßgeblich für die Ahndung von Verstößen sind ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Kommunalabgabengesetz (KAG), die Kurbeitragssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen sowie die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG).
Die Festsetzung einer Geldbuße erfolgt unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben.
Der Bußgeldkatalog zur Kurbeitragssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen vom 29.07.2026 tritt am 01.08.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt der bisherige Bußgeldkatalog zur Kurbeitragssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen vom 01.01.2016 außer Kraft.
Der Bußgeldkatalog zur Kurbeitragssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen vom 29.07.2026 wird als Anlage zu dieser Bekanntmachung veröffentlicht und kann nachfolgend eingesehen werden:
Anlage:
Bußgeldkatalog zur Kurbeitragssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen vom 29.07.2026
(PDF-Dokument)
Garmisch-Partenkirchen, den 29.07.2026
gez.
Daniel Schimmer
Erster Bürgermeister
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