Sie sind hier: Startseite » Bekanntmachung der Satzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen über die Veränderungssperre im Teilbereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 „Schlittenhang Leitle“
Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.02.2026 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 20 für das Gebiet Königstandstraße, Am Feldkreuz, Kleinfeldstraße und Grasbergstraße im Teilbereich der Grundstücke Fl. Nrn. 1160/1, 1160/2, 1160/3, 1160/4 Gem. Garmisch sowie auf den Teilflächen der Fl. Nrn. 1160/19, 1160/20, 1153/6 und 1151/4 Gem. Garmisch beschlossen.
Zur Sicherung dieser Planung hat der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 26.02.2026 für dieses Gebiet eine Veränderungssperre gemäß § 14, § 16 und § 17 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 1160/1, 1160/2, 1160/3, 1160/4 Gem. Garmisch sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 1160/19, 1160/20, 1153/6 und 1151/4 Gem. Garmisch und ist aus dem abgedruckten Lageplan (nicht maßstäblich) ersichtlich.
Die Satzung über die Veränderungssperre wird im Gemeindebauamt im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen (Anschrift: Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen, 2. Stockwerk) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag-Freitag: 8 – 13 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14 – 17 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt der Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Die Veränderungssperre tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Hinweise:
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für eingetretene Vermögensnachteile durch die Veränderungssperre nach § 18 und die Vorschrift des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen der Entschädigungsansprüche bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.
Garmisch-Partenkirchen, 06.03.2026
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin
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