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Die Zweckentfremdungssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen ist eine Regelung, die festlegt, dass Wohnraum grundsätzlich nur zum Wohnen genutzt werden darf und für andere Nutzungen (z. B. Ferienwohnungen oder Gewerbe) eine Genehmigung nötig ist.
Sie soll verhindern, dass Wohnungen vom Mietmarkt verschwinden, und so helfen, den Wohnraum für Einheimische und Mieter zu sichern.
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