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Digitales Amtsblatt

22. Jan. 2025
| 2025_006

Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Am Lahnewiesgraben“ in Garmisch-Partenkirchen

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Am Lahnewiesgraben“ in Garmisch-Partenkirchen

 

hier:   Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und  Beteiligung der Öffentlichkeit  

(gem. § 2 Abs. 1, § 34 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB)

Der Bau- und Umweltausschuss des Marktes Garmisch-Partenkirchen hat in seiner Sitzung am 01.07.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Am Lahnewies­graben“ im Bereich der Flurnummer 1059/1 Gemarkung Garmisch zur Entwicklung von Wohnraum beschlossen. Am 13.01.2025 wurde der Entwurf der Einbeziehungs­satzung mit Planzeichung und Begründungsentwurf i. d. F. vom 23.12.2024 gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 34 Abs. 6 Satz 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Umgriff der Einbeziehungssatzung „Am Lahnewiesgraben“ mit einer Flächen von rund 4.680 m² befindet sich im Ortsteil Burgrain am südwestlichen Siedlungsrand im direkten Anschluss an die vorhandene Bebauung. Konkret umfasst die Einbeziehungssatzung den östlichen Teilbereich der Flur Nr. 1059/1 der Gemarkung Garmisch, an der die Straße „Am Lahnewiesgraben“ endet. Der Umgriff ist auf dem nachstehenden Lageplanausschnitt (nicht maßstäblich) gestrichelt umrandet dargestellt.

Die Satzung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 6 Satz 1 BauGB aufgestellt. Es wird keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung „Am Lahnewiesgraben“ , der Begründungsentwurf und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vor­liegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit

vom 28.1.2025 bis einschließlich 02.03.2025

im Internet veröffentlicht und sind auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik Aktuelles/Bauleitplanung bzw. der Adresse

https://markt.gapa.de/aktuelles/bauleitplanung/   und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/  einsehbar.

 

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfirst abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@gapa.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungs­frist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen (2. Stock, Flur des Gemeindebau­amtes) während der allgemeinen Öffnungszeiten ausgelegt.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik Aktuelles/Bauleitplanung bzw. der Adresse

https://markt.gapa.de/aktuelles/bauleitplanung/ eingestellt.

 

Für eine persönliche Einsichtnahme aller Unterlagen bitten wir um vorherige Termin­vereinbarung unter Tel. 08821/310-3306 (Vorzimmer Bauamt) oder per Email an bauamt@gapa.de. Für weiter Informationen und Auskünfte wenden Sie sich bitte eben­falls an diesen Kontakt.

Die in den textlichen Festsetzungen genannten DIN-Vorschriften sind beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin erhältlich. Sie können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, ein­gesehen werden.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ im Downloadbereich.

(Einbeziehungsplan in PDF genauer einsehbar)

 

Garmisch-Partenkirchen, 22.01.2025

gez.

Elisabeth Koch

Erste Bürgermeisterin

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