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Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan; Beantragung

Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Aufteilungsplan beantragen.
  • Abgeschlossenheit
  • Aufteilung
  • Eintragungsbewilligung
  • Sondereigentum
  • Sondereigentumsrechte
  • Wohnungseigentumsgesetz
Stand: 04. Dezember 2025

Beschreibung

Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen in das Grundbuch ist dem Grundbuchamt ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorzulegen.

Ansprechpartner

Frau Elisabeth Koch

Funktion: Erste Bürgermeisterin

Datenschutzbeauftragter

Funktion: Datenschutzbeauftragte

dsb@gapa.de

+49 08821 910

Erforderliche Unterlagen

  • Bauzeichnung für Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung,
    die das Format DIN A3 nicht übersteigen darf und die insbesondere ersichtlich macht, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander abgegrenzt sind und dass die Wohnungen und die sonstigen Räume in sich abgeschlossen sind. Dabei sind alle zu demselben Wohnungseigentum etc. gehörenden Einzelräume in der Bauzeichnung mit der jeweils gleichen Nummer zu versehen.

Kosten

Aufteilungsplan einschließlich Abgeschlossenheitsbescheinigung: 25 bis 150 € je Sondereigentumseinheit (Tarif-Nr. 2.I.2/16 der Anlage zu § 1 des Kostenverzeichnisses)

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage
Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

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