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Im Laufe des Jahres werden in der Gemarkung Partenkirchen landwirtschaftliche Flächen überprüft. Hintergrund ist die regelmäßige Aktualisierung der sogenannten Bodenschätzung – sie dient unter anderem als Grundlage für die Besteuerung und liefert wichtige Informationen für den Bodenschutz.
Untersucht werden insbesondere Flächen, bei denen sich in den letzten Jahren Veränderungen ergeben haben, etwa durch Rodungen oder andere Nutzungen. Vor Ort können dazu Vermessungen und kleinere Bodenuntersuchungen durchgeführt werden.
Wichtig für Eigentümerinnen und Eigentümer: Diese Arbeiten sind gesetzlich vorgesehen und müssen ermöglicht werden.
Die Ergebnisse werden nach Abschluss der Untersuchungen öffentlich ausgelegt. Dies ist aktuell für das Frühjahr 2027 geplant.
260415_Bekanntmachung feldvergleich und Nachschätzung § Bodenschätzungsgesetz
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