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Digitales Amtsblatt

| 2026_020

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Öffentliche Bekanntmachung

zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren

nach dem Bundesmeldegesetz

  

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religions-gesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1  i.V.m.  § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1  i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 

  1. Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3  i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

 

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beim

Markt Garmisch-Partenkirchen - Einwohnermeldeamt

Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen

 

Öffnungszeiten:

Mo.-Fr. 8.00 - 13.00 Uhr

Do. zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr

 

vornehmen.

 

Der Widerspruch kann auch formlos oder per Formular unter (buergerservice.gapa.de) eingereicht werden. Es ist jedoch die Unterschrift von jedem Antragssteller nötig. Der Antrag kann eingescannt auch per Mail übermittelt werden (einwohneramt@gapa.de).

 

Markt Garmisch-Partenkirchen, 21.01.2026

 

gez.

Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin

 

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