Sie sind hier: Startseite » Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.
Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes beim
Markt Garmisch-Partenkirchen - Einwohnermeldeamt
Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr. 8.00 - 13.00 Uhr
Do. zusätzlich 14.00 - 17.00 Uhr
vornehmen.
Der Widerspruch kann auch formlos oder per Formular unter (buergerservice.gapa.de) eingereicht werden. Es ist jedoch die Unterschrift von jedem Antragssteller nötig. Der Antrag kann eingescannt auch per Mail übermittelt werden (einwohneramt@gapa.de).
Markt Garmisch-Partenkirchen, 21.01.2026
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin
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