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Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen für das Haushaltsjahr 2025

19. Dez. 2025
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Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen für das Haushaltsjahr 2025

Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen für das Haushaltsjahr 2025

I.

Aufgrund der Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Garmisch-Partenkirchen folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

erhöht 

um

Euro

vermindert um 

Euro

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber 

bisher

Euro

auf nunmehr 

Euro

verändert

a) im Verwaltungshaushalt 

die Einnahmen

die Ausgaben

 

 

4.699.400

8.493.700

 

0

3.794.300

 

103.036.100

103.036.100

 

107.735.500

107.735.500

b) im Vermögenshaushalt 

die Einnahmen

die Ausgaben

 

 

5.772.300

7.473.900

 

0

1.701.600

 

47.362.400

47.362.400

 

53.134.700

53.134.700

 

§2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

 

II.

Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat mit Schreiben vom 19.12.2025 (Az. 33-9410) mitgeteilt, dass die vom Marktgemeinderat am 18.12.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Art. 67 und 71 GO enthält.

 

III.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 liegt samt Haushaltsplan und Anlagen gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 2 GO in Verbindung mit Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tage der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, Zimmer 1.05, innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

 

Garmisch-Partenkirchen, 19.12.2025

 

gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin

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