Sie sind hier: Startseite » Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen für das Haushaltsjahr 2025
I.
Aufgrund der Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Garmisch-Partenkirchen folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht
um Euro |
vermindert um
Euro |
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | ||
| gegenüber
bisher Euro |
auf nunmehr
Euro verändert |
|||
| a) im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen die Ausgaben
|
4.699.400 8.493.700 |
0 3.794.300 |
103.036.100 103.036.100 |
107.735.500 107.735.500 |
| b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen die Ausgaben
|
5.772.300 7.473.900 |
0 1.701.600 |
47.362.400 47.362.400 |
53.134.700 53.134.700 |
§2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
II.
Das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat mit Schreiben vom 19.12.2025 (Az. 33-9410) mitgeteilt, dass die vom Marktgemeinderat am 18.12.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossene Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 keine genehmigungspflichtigen Bestandteile nach Art. 67 und 71 GO enthält.
III.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 liegt samt Haushaltsplan und Anlagen gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 2 GO in Verbindung mit Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tage der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, Zimmer 1.05, innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Garmisch-Partenkirchen, 19.12.2025
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin
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