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Digitales Amtsblatt

30. Sep. 2025
| 2025_086

Bekanntmachung einer Zweckentfremdungssatzung für das Gemeindegebiet des Marktes Garmisch-Partenkirchen

Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses:

Der Marktgemeinderat des Marktes Garmisch-Partenkirchen hat in der öffentlichen Sitzung am 24.09.2025 die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung) als Satzung beschlossen.

 

Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Die Zweckentfremdungssatzung tritt am 01.10.2025 in Kraft

 

Garmisch-Partenkirchen, den 30.09.2025

 

gez.

Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin

 

Anlagen

Text Zweckentfremdungssatzung
Begründung Zweckentfremdungssatzung
Antrag auf Zweckentfremdung

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