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Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Garmisch-Partenkirchen (GeschO) – 2. Änderung
vom 24.01.2025
§ 1
Änderung
§ 17 – „Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, weitere Stellvertretung, Aufgaben“ – erhält in Abs. 2 folgende neue Fassung:
„(2) Für den Fall gleichzeitiger Verhinderung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen bestimmt der Marktgemeinderat aus seiner Mitte gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GO eine weitere Stellvertretung in folgender Reihenfolge:
§ 2
Inkrafttreten
Diese Änderung der GeschO tritt zum 24.01.2025 in Kraft.
Garmisch-Partenkirchen, den 24.01.2025
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin
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