Beispielnachricht 1 Beispielnachricht 2
Beispielnachricht 1 Beispielnachricht 2

Digitales Amtsblatt

11. Apr. 2025
| 2025_033

Bekanntmachung Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) 43. Änderung des Flächennutzungsplans;

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

43. Änderung des Flächennutzungsplans;

Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Der Markt Garmisch-Partenkirchen fasste am 09.10.2023 den Beschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans.

Das Änderungsgebiet befindet sich am südlichen Ortsrand des Marktes Garmisch-Partenkirchen, südlich des Bahnhofs der Bayerischen-Zugspitzbahn. Die Planungsfläche ist im Westen durch die Bahnlinie Garmisch-Partenkirchen – Schneefernerhaus begrenzt. Im Osten wird der Umgriff von der Bahnlinie Garmisch-Parenkirchen  – Griesen ein­gegrenzt. Im Norden grenzt das Planungsgebiet des in Aufstellung befindlichen Bebaungsplan Nr. 101 A „Bahnhofsareal West (Bereich Süd – Teil 1) an. Die Bahntrassen setzen sich nach Südwesten hin fort (siehe Abbildung 2).

Der Entwurf der 43. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

 

vom 16.04.2025 bis einschließlich 18.05.2025

 

im Internet veröffentlicht; die vorgenannten Dokumente sind auf der Homepage der Gemeinde unter der Rubrik Aktuelles/Bauleitplanung bzw. der Adresse

https://markt.gapa.de/aktuelles/bauleitplanung/

und im Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

einsehbar.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

 (Hinweis: Im Einzelfall können sich die genannten Informationen auf mehrere Schutzgüter auswirken und sich gegenseitig beeinflussen -Wechselwirkungen zwischen den umweltbezogenen Schutzgütern-.)

 

Schutzgut Art der Information Konflikte, Details
Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt 

 

Biotopkartierung/Schutzgebiete Keine kartierten/nicht kartierten Biotope im Geltungsbereich/Keine Beeinträchtigung von umliegenden Biotopen oder Schutzgebiete 

 

  Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) 

 

saP wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erstellt; unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen und CEF-Maßnahmen werden im Hinblick auf die verschiedenen potenziell betroffenen Vogel-, Fledermaus- und Reptilienarten keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG ausgelöst. 

 

  Stellungnahme des Landratsamtes – Bauamt v. 21.06.2024 

 

Hinweis auf Artenschutz und Eingriffsregelung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung 

 

Boden 

 

Begründung, Umweltbericht 

 

Aussage zur Auswirkung auf den Boden; Eingriff in Konversionsfläche der Bahn und in Kleingartenanlage; 

anthropogen überprägter Boden

 

Wasser 

 

Begründung, Umweltbericht 

 

Aussagen zu Ver- und Entsorgung (Versickerung), sowie Grund- und Oberflächenwasser 

 

  Stellungnahme des Landratsamtes – Bauamt v. 21.06.2024 

 

Keine Bedenken 

 

  Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim v. 21.06.2024 

 

Hinweis auf wasserrechtliche Belange im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung 

 

Klima 

 

Umweltbericht Aussagen zur kleinklimatischen Situation; keine Konflikte zu erwarten 

 

Luft 

 

Umweltbericht Aussagen zum Luftaustausch und Staub/Geruch; keine Konflikte zu erwarten 

 

Landschaftsbild 

 

Begründung, Umweltbericht Aussage zur Planauswirkung auf das Landschaftsbild; kein natürlich gewachsener Landschaftsteil; durch Bepflanzung erfolgt Abschirmung und Einbindung 

 

  Stellungnahme der Regierung von Oberbayern v. 21.06.2024 und des Planungsverbands Region Oberland vom 24.06.2024 Hinweis auf landschaftsverträgliche Gestaltung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung; ansonsten keine Bedenken 

 

Mensch 

 

Begründung, Umweltbericht Aussagen zu Lärm- und Geruchsbelastungen; Geringe Erholungsfunktion durch Hanglage und nicht vorhandene direkte Erschließungswege im Gebiet; 

Zukünftige Nutzung stellt aus schalltechnischer Sicht keine relevante Zusatzbelastung dar.

 

  Stellungnahme des Landratsamtes – Bauamt v. 21.06.2024 

 

Keine Bedenken 

 

  Stellungnahme der Regierung von Oberbayern v. 21.06.2024 und des Planungsverbands Region Oberland vom 24.06.2024 Hinweis auf Immissionsschutz im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung; ansonsten keine Bedenken 

 

  Stellungnahme Bahn-Landwirtschaft Bezirk München e. V. vom 14.05.2024 

 

Dauerkleingartenanlage ist hinsichtlich des Erholungswertes und als Grünfläche zu berücksichtigen 

 

  Stellungnahme Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen v. 20.06.2024 Hinweis zur Ver- und Entsorgung insbesondere zur Abwasserentsorgung im Gebiet 

 

Fläche 

 

Begründung, Umweltbericht Direkte Anbindung an bestehende Erschließung; Standort zur Weiterentwicklung ist alternativlos 

 

Kultur- und Sachgüter 

 

Begründung, Umweltbericht Aussagen zu Kultur- und Sachgütern
  Bayerischer Denkmalatlas keine Bau- und Bodendenkmäler vorhanden 

 

Wechselwirkungen Schutzgüter Begründung, Umweltbericht Bewegen sich im normalen, üblicherweise anzutreffenden Rahmen; darüber hinaus sind keine bekannt. 

 

Es wird auf Folgendes hingewiesen:

 

  1. Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfirst abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@gapa.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg
    (z. B. per Post) abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Die im Internet veröffentlichten Unterlagen werden während der Veröffentlichungs­frist auch in Papierform im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, 82467 Garmisch-Partenkirchen (2. Stock, Flur des Gemeindebau­amtes) während der allgemeinen Öffnungszeiten (Mo. – Fr. 8.00 -13.00 Uhr, zusätzlich Do. 14.00 – 17.00 Uhr) ausgelegt.
  5. Eine Vereinigung im Sinn des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfirst nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch auf der Homepage der Gemeindeunter der Rubrik Aktuelles/Bauleitplanung bzw. der Adresse

https://markt.gapa.de/aktuelles/bauleitplanung/

eingestellt.

 

Die in den textlichen Festsetzungen genannten DIN-Vorschriften sind beim Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin erhältlich. Sie können während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bauamt des Marktes Garmisch-Partenkirchen, Rathausplatz 1, eingesehen werden.

 

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

 

Garmisch-Partenkirchen, 09.04.2025

gez.

Elisabeth Koch

Erste  Bürgermeisterin

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