Sie sind hier: Startseite » Bekanntmachung einer Stellplatzsatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen
Aufstellung einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge für das Gemeindegebiet des Marktes-Garmisch-Partenkirchen.
Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses:
Der Marktgemeinderat des Marktes Garmisch-Partenkirchen hat in der öffentlichen Sitzung am 24.09.2025 die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Die Stellplatzsatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft
Garmisch-Partenkirchen, den 02.10.2025
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin
Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge
Begründung zur Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge
Anlage zur Stellplatzsatzung des Marktes Garmisch-Partenkirchen
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