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Aufstellung einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder für das Gemeindegebiet des Marktes-Garmisch-Partenkirchen
Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses:
Der Marktgemeinderat des Marktes Garmisch-Partenkirchen hat in der öffentlichen Sitzung am 24.09.2025 die Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung) als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Die Spielplatzsatzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft
Garmisch-Partenkirchen, den 02.10.2025
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin
Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)
Begründung zur Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)
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