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Digitales Amtsblatt

23. Dez. 2025
| 2025_121

Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung mit mit AZ.: 10314-5

Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung

Eine Zustellung an:            Frau

Anette Moser

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wohnhaft in:                     Wettersteinstraße 5

82467 Garmisch-Partenkirchen

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ist nicht möglich.

Der Bescheid vom 22.09.2025, mit AZ.: 10314-5, konnte daher nicht zugestellt werden.

Es wird hiermit bekanntgegeben, dass das o.g. Schriftstück beim Markt Garmisch-Partenkirchen, im Steueramt, Zimmer Nr. 1.39 aufliegt und vom Steuerpflichtigen bzw. einem Beauftragten dort abgeholt werden kann.

Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne von § 122 Abs. 5 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw.

Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

Garmisch-Partenkirchen, den 11.12.2025

 

gez.

Sebastian Sailer

Leiter Steueramt

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