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Digitales Amtsblatt

30. Jan. 2026
| 2026_021

Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung

Bekanntmachung einer öffentlichen Zustellung

 

Eine Zustellung an:           Herrn

Walter Rosenlechner

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wohnhaft in:                    Carlaplan 9 b

11460 STOCKHOLM

SCHWEDEN

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ist nicht möglich.

 

Der Bescheid vom 28.01.2025, mit AZ.: 8162-2 konnte daher nicht zugestellt werden.

 

Es wird hiermit bekanntgegeben, dass das o.g. Schriftstück beim Markt Garmisch-Partenkirchen, im Steueramt, Zimmer Nr. 1.39 aufliegt und vom Steuerpflichtigen bzw. einem Beauftragten dort abgeholt werden kann.

Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne von § 122 Abs. 5 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw.

Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung.

Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

 

Garmisch-Partenkirchen, den 30.01.2026

 

gez.

Sebastian Sailer

Leiter

Steueramt

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