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Digitales Amtsblatt

31. März 2025
| 2025_028

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung: Erlass eines Betretungs-, Befahrungs- und Aufenthaltsverbots nach Art. 26 Abs. LStVG

Im Bereich des Anwesens Gsteigstraße 40 b/c steht eine große Buche die geschädigt sowie umsturzgefährdet ist. Zu den erforderlichen Fällarbeiten sowie zu weiteren Sicherungsaufgaben wird auch der Einsatz eines Helikopters erforderlich sein. Um diese Arbeiten und die nötigen Helikopterflüge gefahrlos zu ermöglichen, wird folgendes angeordnet:

 

  1. Das Betreten, Befahren sowie der Aufenthalt des zu sperrenden Bereiches und zwar in folgenden Grenzen:

– Teilbereiche der Fl.Nrn. 725/3, 725/2, 2695, 2695/4, und 2696 Gemarkung Partenkirchen gemäß beiliegender Übersichtskarte

ist Mittwoch 02.04.2025 von 07.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr verboten.

Die beiliegende Übersichtskarte ist Teil dieser Allgemeinverfügung.

  1. Ausgenommen vom Betretungs- Befahrungs- und Aufenthaltsverbot sind die mit Fäll- und Sicherungsarbeiten beauftragten Personen, sowie Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden.
  2. Die sofortige Vollziehung der Nrn. 1 und 2 wird angeordnet.
  3. Die Allgemeinverfügung tritt mit unter Punkt 1 genanntem Datum in Kraft.

 

Die Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden.

gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin

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