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Digitales Amtsblatt

26. Feb. 2025
| 2025_018

Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung: Erlass eines Betretungs-, Befahrungs- und Aufenthaltsverbots nach Art. 26 Abs. LStVG

In der St.-Anton-Anlage, der Straße vom Brunnhäuslweg zum Panorama, den Außenanlagen des Klosters St.-Anton, sowie in einem Teilbereich der Flur ober- und unterhalb des Klosters St.-Anton sind eine größere Anzahl an Bäumen geschädigt sowie umsturzgefährdet. Zu den erforderlichen Aufräum- und Ausholzarbeiten sowie zu weiteren Sicherungsaufgaben wird auch der vielfache Einsatz eines Helikopters erforderlich sein. Um diese Arbeiten und die nötigen Helikopterflüge gefahrlos zu ermöglichen, wird folgendes angeordnet:

 

  1. Das Betreten, Befahren sowie der Aufenthalt des zu sperrenden Bereiches und zwar in folgenden Grenzen:

 

– Teilbereiche der Fl.Nrn. 2703, 2704, 2704/5, 2707, 859/3, 859/4, 861 und 863 Gemarkung Partenkirchen gemäß beiliegender Übersichtskarte

 

ist von Donnerstag 27.02.2025 bis Freitag 28.02.2025 verboten. Die beiliegende Übersichtskarte ist Teil dieser Allgemeinverfügung.

 

  1. Ausgenommen vom Betretungs- Befahrungs- und Aufenthaltsverbot sind die mit Bau- und Sicherungsarbeiten beauftragten Personen, sowie Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden.

 

  1. Die sofortige Vollziehung der Nrn. 1 und 2 wird angeordnet.

 

  1. Die Allgemeinverfügung tritt mit unter Punkt 1 genanntem Datum in Kraft.

 

Die Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden.

gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin

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