Sie sind hier: Startseite » Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung: Erlass eines Betretungs-, Befahrungs- und Aufenthaltsverbots nach Art. 26 Abs. 2 LStVG
Der Markt Garmisch-Partenkirchen erlässt folgende Allgemeinverfügung:
Im Bereich des Anwesens Gsteigstraße 22a (öffentlicher Fußweg) stehen mehrere Eschen die durch das Eschentriebsterben stark geschädigt sowie umsturzgefährdet sind. Zu den erforderlichen Fällarbeiten sowie zu weiteren Sicherungsaufgaben wird auch der Einsatz eines Helikopters erforderlich sein. Um diese Arbeiten und die nötigen Helikopterflüge gefahrlos zu ermöglichen, wird folgendes angeordnet:
Die beiliegende Übersichtskarte ist Teil dieser Allgemeinverfügung.
Die Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden.
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Mapbox. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen