ALLGEMEINES:
- Voraussetzung für die Ausstellung von Ausweispapieren ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
- Personalausweise und Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin maschinell lesbar und fälschungssicher hergestellt. Die Passbehörde hat keinen Einfluss auf die Herstellungsdauer des Personalausweises oder Reisepasses in der Bundesdruckerei.
- Vorläufige Personalausweise und vorläufige Reisepässe werden vom Passamt ausgestellt.
- Die Beantragung von Personalausweises/Reisepässe ist nur persönlich beim Passamt des Hauptwohnsitzes möglich.
- Falls der bisherige Personalausweis oder Reisepass nicht vom Passamt Garmisch-Partenkirchen ausgestellt wurde, ist zum Nachweis der persönlichen Daten und zur Überprüfung der gespeicherten Meldedaten grundsätzlich eine Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde, Urkunde über Namensänderung usw.) vorzulegen.
- Grundsätzlich erhält jeder Bürger nur einen Personalausweis und einen Reisepass. Ist in Ausnahmefällen ein zweiter Reisepass notwendig (z. B. aus beruflichen Gründen), ist dafür ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Dieser Reisepass wird auf 6 Jahre ausgestellt.
- Die Aushändigung der ausgestellten Personalausweise/Reisepässe kann nur gegen Unterschrift des Inhabers erfolgen. Ausnahmen sind bei schriftlicher Vollmachterteilung möglich.
- Bei Erhalt des neuen Personalausweises oder Reisepasses ist der bisherige Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass abzugeben, auch wenn dessen Gültigkeitsdauer bereits abgelaufen ist.
- Der bisherige Reisepass oder Kinderreisepass kann belassen werden. In diesen Fällen muss der bisherige Reisepass oder Kinderreisepass durch die Passbehörde ungültig gemacht werden.
- Bitte beachten Sie die Besonderheiten bei Kindern!
ACHTUNG!
Der Kinderreisepass wurde zum 01.01.2024 abgeschafft. Es dürfen seitdem keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinder-reisepässe bleibt davon unberührt.
Es können seit dem 01.01.2024 für Kinder nur noch Personalausweise und Reisepässe ausgestellt werden. Sie sind 6 Jahre gültig, vorausgesetzt, das Kind ist auf dem Passfoto noch zweifelsfrei erkennbar.
BESONDERHEITEN BEI KINDERN:
- Zur Ausstellung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres und eines Reisepasses vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist die unterschriebene Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten notwendig. Das entsprechende Formular finden sie hier: Zustimmungserklärung Sorgeberechtigter
- Mindestens ein sorgeberechtigter Elternteil muss persönlich beim Passamt vorsprechen. Das Kind muss zur Beantragung ebenfalls anwesend sein (auch Babys).
- Sind die Sorgeberechtigten geschieden oder getrennt lebend und hat nur ein Elternsteil das Sorgerecht, so ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, aber das gemeinsame Sorgerecht haben, ist die Sorgerechtserklärung (Jugendamt) vorzulegen. Hat die Mutter das alleinige Sorgerecht, so ist eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt vorzulegen.
- Die Abholung von Personalausweisen vor Vollendung des 16. Lebensjahres, sowie die Abholung von Reisepässen vor Vollendung des 18. Lebensjahres kann nur durch einen Erziehungsberechtigten erfolgen.
WICHTIGER HINWEIS:
- Ab dem 01. August 2025 können im Einwohnermeldeamt Garmisch-Partenkirchen bei der Beantragung von Personalausweis, vorläufigem Personalausweis, Reisepass oder vorläufigem Reisepass nur noch digitale Passbilder angenommen werden.
Papierfotos sind nicht mehr zulässig.
- Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Direktaufnahme im Einwohnermeldeamt: Das digitale Foto wird vor Ort erstellt. Die Gebühr beträgt 6,00€ und wird anschließend mit den Gebühren für die Dokumentenbeantragung zusammen erhoben.
- Erstellung bei einem zertifizierten Fotodienstleister oder Drogeriemarktkette: Dort wird das Foto aufgenommen und dann anschließend über einen gesicherten, elektronischen Weg zur Verfügung gestellt.
- Bitte beachten Sie:
- Säuglinge sowie Kinder bis zum 6. Lebensjahr und bis zu einer Körpergröße von 1,20m sollten weiterhin bei einem zertifizierten Fotodienstleister ihre Passbilder erstellen lassen, da unsere Foto-Station hierfür leider nicht geeignet ist.
- Die Nutzung des Fotosystems ist selbstständig und ohne Unterstützung durch das Behördenpersonal möglich. Bei Fragen oder zur Hilfestellung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes natürlich gerne zur Verfügung
- Bei Sonderanforderungen (bspw. Rollstühle oder sonstige Hilfsmittel) kontaktieren Sie uns bitte vorab.
GEBÜHREN, GÜLTIGKEIT, BEARBEITUNGSZEIT:
| Art |
Gebühr |
Gültigkeit |
Herstellungsdauer |
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| Personalausweis |
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| Personen unter 24 Jahren |
22,80 € |
6 Jahre |
2-3 Wochen |
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| Personen ab 24 Jahren |
37,00 € |
10 Jahre |
2-3 Wochen |
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| vorläufiger Personalausweis |
10,00 € |
bis zu 3 Monaten |
1-3 Tage |
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| Reisepass |
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| Personen unter 24 Jahren |
37,50 € |
6 Jahre |
4-6 Wochen |
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| Personen ab 24 Jahren |
70,00 € |
10 Jahre |
4-6 Wochen |
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| Expressreisepass unter 24 Jahren |
69,50 € |
6 Jahre |
4 Werktage |
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| Expressreisepass ab 24 Jahren |
102,00 € |
10 Jahre |
4 Werktage |
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| vorläufiger Reisepass |
26,00 € |
bis zu 1 Jahr |
1-3 Tage |
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