2025_039_250415_Amtliche_elektronische-Ausgabe-1.pdf
Der Aufenthalt von Herrn Georg Porer
früher wohnhaft in: Annastraße 21 in 82467 Garmisch-Partenkirchen
ist unbekannt.
Die Zustellung der Mahnung vom 14.04.2025 ist nach Art. 15 Abs. 1 Nr. 4 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG)
Es wird hiermit bekanntgegeben, dass die Mahnung beim Markt Garmisch-Partenkirchen, Gemeindekasse, Zimmer Nr. 1.03 zur Einsichtnahme aufliegt und vom Steuerpflichtigen bzw. einem Beauftragten dort abgeholt werden kann.
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Zustellung im Sinne von § 122 Abs. 5 Abgabenordung (AO) i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) bzw. Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (VwZVG) in der jeweils derzeit gültigen Fassung.
Es wird darauf hingewiesen, dass hiermit Fristen in Gang gesetzt werden können, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Garmisch-Partenkirchen, den 14.04.2025
gez.
Karl Ortmeier
Kassenverwalter