2025_018_250225_Amtliche-elektronische-Ausgabe.pdf
In der St.-Anton-Anlage, der Straße vom Brunnhäuslweg zum Panorama, den Außenanlagen des Klosters St.-Anton, sowie in einem Teilbereich der Flur ober- und unterhalb des Klosters St.-Anton sind eine größere Anzahl an Bäumen geschädigt sowie umsturzgefährdet. Zu den erforderlichen Aufräum- und Ausholzarbeiten sowie zu weiteren Sicherungsaufgaben wird auch der vielfache Einsatz eines Helikopters erforderlich sein. Um diese Arbeiten und die nötigen Helikopterflüge gefahrlos zu ermöglichen, wird folgendes angeordnet:
– Teilbereiche der Fl.Nrn. 2703, 2704, 2704/5, 2707, 859/3, 859/4, 861 und 863 Gemarkung Partenkirchen gemäß beiliegender Übersichtskarte
ist von Donnerstag 27.02.2025 bis Freitag 28.02.2025 verboten. Die beiliegende Übersichtskarte ist Teil dieser Allgemeinverfügung.
Die Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus des Marktes Garmisch-Partenkirchen eingesehen werden.
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin