Sie sind hier: Startseite » Hegezeit für Felder und Wiesen beginnt am 1. April
Zum 1. April beginnt jedes Jahr die sogenannte Hegezeit für Felder und Wiesen. Sie dauert vom 1. April bis 30. September und dient dem Schutz von Feld und Flur sowie der landwirtschaftlichen Nutzung.
Nach den Bestimmungen des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes zum Schutz von Feld und Flur, des Bayerischen Naturschutzgesetzes sowie des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist während dieser Zeit unter anderem untersagt:
• das Gehen, Fahren, Reiten und Spielen auf landwirtschaftlich genutzten Feldern, Äckern, Wiesen und Fluren,
• das ständige Abstellen von Fahrzeugen auf diesen Grundstücken,
• das unbefugte Weiden oder Auslaufenlassen von Tieren, insbesondere von Rindern, Pferden, Schweinen, Ziegen, Schafen, Geflügel sowie Hunden.
Öffentliche Feld- und Waldwege, Wassergräben, Pflicht-Weidezäune sowie sonstige Einfriedungen zum Schutz von Wiesen und Weidetieren sind von den Verpflichteten ordnungsgemäß herzurichten und instand zu halten. Dabei sind die einschlägigen baurechtlichen Vorschriften zu beachten.
Wer gegen diese Verbote oder Gebote verstößt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Landwirte werden zudem gebeten, ausschließlich ihre rechtmäßigen Zufahrten zu Feldern und Wiesen zu nutzen.
Die Einhaltung der Regelungen wird durch die Flurwächter der Weidegenossenschaften Garmisch und Partenkirchen überwacht.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
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