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Kommunale Bäder; Nutzung und Zahlung der Benutzungsgebühren

Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.

Stand: 27. Februar 2026

Beschreibung

Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Ansprechpartner

Frau Elisabeth Koch

Funktion: Erste Bürgermeisterin

Datenschutzbeauftragter

Funktion: Datenschutzbeauftragte

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Redaktionell verantwortlich:
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

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