Beispielnachricht 1 Beispielnachricht 2
Beispielnachricht 1 Beispielnachricht 2

Öffentlicher Personennahverkehr; Beantragung eines Zuschusses

Landkreise und/oder Gemeinden können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fördern.
Stand: 16. Juli 2025

Beschreibung

Bei der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs sind die beihilferechtlichen Vorgaben der Verordnung (EG) 1370/2007 einzuhalten.

Nähere Informationen über die Zuschüsse Ihres Landkreises oder Ihrer Gemeinde erhalten Sie - sofern vorhanden - auf den Internetseiten Ihres Landratsamtes oder Ihrer Gemeinde.

Ansprechpartner

Frau Elisabeth Koch

Funktion: Erste Bürgermeisterin

Datenschutzbeauftragter

Funktion: Datenschutzbeauftragte

dsb@gapa.de

+49 08821 910

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich:
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: