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Die Form der Kommunikation mit der Verwaltung unterliegt besonderen Regeln, insbesondere auf elektronischem Wege. Dahinter steckt das neue E-Government-Gesetz des Bundesministeriums des Inneren (BMI), das vielmehr die Kommunikation mit Verwaltung erleichtern soll.
EINFACHE FORMLOSE SCHREIBEN
Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an den Markt Garmisch-Partenkirchen ist für den einfachen und formlosen Schriftverkehr möglich.
FORMGEBUNDENE SCHREIBEN
Aufgrund der Einstellung des Dienstes „de-mail“ ist eine elektronische Übermittlung derzeit nicht möglich, wir arbeiten mit Nachdruck an einer neuen Lösung.
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