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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Stand: 05. Mai 2025

Beschreibung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Ansprechpartner

Frau Elisabeth Koch

Funktion: Erste Bürgermeisterin

Datenschutzbeauftragter

Funktion: Datenschutzbeauftragte

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Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)

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