Sie sind hier: Startseite » Leistungsbeschreibungen » Bauvorhaben; Beantragung der Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids
Sie können Ihre Baugenehmigung, Teilbaugenehmigung oder Ihren Vorbescheid verlängern lassen, falls dies erforderlich ist.
Baugenehmigungen, Teilbaugenehmigungen und Vorbescheide gelten jeweils nur für einen bestimmten Zeitraum.
Können Sie Ihr genehmigtes Vorhaben nicht innerhalb von 4 Jahren beginnen, können Sie eine Verlängerung beantragen. Erhalten Sie nicht innerhalb von 4 Jahren ab Erhalt eines Vorbescheids, der das gleiche Vorhaben betrifft, eine Baugenehmigung, können Sie die Verlängerung des Vorbescheids beantragen.
Die Verlängerungsdauer beträgt bis zu vier Jahre, Mehrfachverlängerungen sind möglich.
Beantragen Sie die Verlängerung frühzeitig, wenn absehbar ist, dass die Geltungsdauer nicht ausreicht.
Ihre Baugenehmigung oder Teilbaugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht innerhalb von 4 Jahren nach Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens begonnen oder Sie die Bauausführung für 4 Jahre unterbrochen haben. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.
Ihr Vorbescheid gilt für 4 Jahre. Ihr Verlängerungsantrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein. Der Eingang bei der Gemeinde genügt nicht zur Fristwahrung.
Eine digitale Einreichung von Anträgen auf Verlängerung ist derzeit noch nicht in ganz Bayern möglich. Bei Auswahl eines Ortes wird der Link zum Online-Verfahren eingeblendet, soweit es bereits angeboten wird.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Umfang und der Komplexität des Vorhabens und der aktuellen Auslastung der unteren Bauaufsichtsbehörde ab.
Gegen eine Entscheidung der unteren Bauaufsichtsbehörde über die Verlängerung können Sie Klage zum Verwaltungsgericht erheben.
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Mapbox. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen