2025_086_250930_Amtliche_elektronische-Ausgabe-1.pdf
Aufstellung einer Zweckentfremdungssatzung für das Gemeindegebiet des Marktes-Garmisch-Partenkirchen
Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses:
Der Marktgemeinderat des Marktes Garmisch-Partenkirchen hat in der öffentlichen Sitzung am 24.09.2025 die Satzung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungssatzung) als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Die Zweckentfremdungssatzung tritt am 01.10.2025 in Kraft
Garmisch-Partenkirchen, den 30.09.2025
gez.
Elisabeth Koch
Erste Bürgermeisterin
Text Zweckentfremdungssatzung
Begründung Zweckentfremdungssatzung
Antrag auf Zweckentfremdung