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Kinderfreundliche Kommune

Kinderfreundliche Kommune

Der Markt Garmisch-Partenkirchen hat am 30. Januar 2020 das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ des gleichnamigen Vereins erhalten (siehe u.s. Bilder). Als Schirmherr für dieses Projekt konnte die Kommune den Ex-Skirennläufer Felix Neureuther gewinnen, der sich mit seiner Kampagne ‚Beweg dich schlau!‘ für Kinder und Jugendliche, insbesondere im Bereich der Gesundheitsförderung, engagiert.

Der Markt Garmisch-Partenkirchen hat sich im Jahr 2017 auf Antrag des Kinder- und Jugendbeirats auf den Weg gemacht „Kinderfreundliche Kommune“ zu werden. Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme des Vereins „Kinderfreundliche Kommune“ wurde der Startschuss für einen sogenannten „Aktionsplan“ erteilt, der im vergangenen Jahr von der Gemeindejugendpflege erarbeitet, vom Gemeinderat verabschiedet und mit dessen Umsetzung bereits begonnen wurde. So werden Kinder und Jugendliche nun bei allen für ihre Belange wichtigen Prozesse und Entscheidungen beteiligt. Die Partizipation soll zudem durch regelmäßige Befragungen und offene Veranstaltungen gefördert werden. Außerdem erhält der neu aufgestellte Kinder- und Jugendbeirat noch mehr Mitspracherechte und ein Budget für eigene Projekte. Weitere Punkte finden Sie hier in der Kurzfassung des Aktionsplans.

Der Verein „Kinderfreundliche Kommune“ mit Sitz in Berlin steht unter der Trägerschaft des Deutschen Kinderhilfswerks und der UNICEF. Er hat dem Markt Garmisch-Partenkirchen das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“ zunächst für drei Jahre verliehen. Nach dieser Frist wird die Durchführung des erarbeiteten Aktionsplanes ein weiteres Mal geprüft, bevor das Siegel gegebenenfalls dauerhaft verliehen wird.

Ansprechpartner und verantwortlich für die Umsetzung ist die Gemeindejugendpflege / das Jugendzentrum des Marktes Garmisch-Partenkirchen.

Kontaktdaten:

Markt Garmisch-Partenkirchen
Gemeindejugendpflege / Jugendzentrum
Kankerweg 6
D-82467 Garmisch-Partenkirchen
Telefon: +49 8821 910-5802
Telefax: +49 8821 910-5808
E-Mail: juz@gapa.de
Internet: https://markt.gapa.de

Garmisch-Partenkirchen, 01.03.2021


Kinderverfassung des Marktes Garmisch-Partenkirchen

Auf Grund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBI. S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBI. S. 98) erlässt der Markt Garmisch-Partenkirchen folgende Kinderverfassung:

Art. 1

Unterwerfung unter die UN-Kinderrechtskonvention

Der Markt Garmisch-Partenkirchen unterwirft sich der UN-Kinderrechtskonvention in der jeweils gültigen Fassung und verpflichtet sich, die dort verankerten Kinderrechte als Grundlage seines kommunalen Handelns zu wahren und zu achten.

Art. 2

Anwendungsbereich

  1. Kind i. S. d. UN-Kinderrechtskonvention ist jeder Mensch, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Als Kind i. S. d. Kinderverfassung gelten auch Jugendliche bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres.
  2. Die Kinderverfassung gilt dabei für alle Kinder im Markt Garmisch-Partenkirchen, unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder sonstiger gesetzlicher Vertreter.

Art. 3

Verwirklichung der Kinderrechte, Kindeswohl

Bei jeglichem kommunalen Handeln und sämtlichen dem vorausgehenden Entscheidungen, die der Marktgemeinderat, seine Ausschüsse und die sonstigen Gremien des Marktes zu treffen haben, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.

Art. 4

Berücksichtigung des Kindeswillens

Der Markt Garmisch-Partenkirchen sichert jedem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden dabei zu, dessen Meinung angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen.

 

Art. 5

Meinungsfreiheit

Jedes Kind hat deshalb, solange es die Rechte und der Ruf anderer erlauben, das Recht, sich in allen es betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern, angehört und ernst genommen zu werden.

Art. 6

Informationsfreiheit

Der Markt Garmisch-Partenkirchen ermöglicht es Kindern, sich eine eigene Meinung zu bilden, indem er durch kinder- und jugendgerechte Öffentlichkeitsarbeit über Kinderrechte und über die Kinder betreffenden Angelegenheiten informiert.

Art. 7

Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

  1. Der Markt Garmisch-Partenkirchen ermöglicht es Kindern, sich eine eigene Meinung zu bilden, indem er dafür auch markteigene Räume für Zusammen­künfte zur Verfügung stellt.
  2. Auch mit dem Ziel, die Interessen aller Kinder im Markt Garmisch-Partenkirchen zu vertreten und eventuell zu einem späteren Zeitpunkt ein Kinder- und Jugend­parlament zu bilden, verpflichtet sich der Markt Garmisch-Partenkirchen als parteipolitisch unabhängiges Gremium einen Kinder- und Jugendbeirat zu unterhalten und dessen Arbeit nach besten Kräften zu unterstützen.

Art. 8

Inkrafttreten

Die Kinderverfassung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Garmisch-Partenkirchen, 23.01.2020